Fahr­er­laub­nis­be­hörde

Aktuell werden sehr viele Papierführerscheine von Fahrerlaubnisinhabern der Geburtsjahre 1971 und später umgetauscht, da hier die Umtauschpflicht bis zum 19.01.2025 festgelegt ist.

Daher ist derzeit ein sehr hohes Kundenaufkommen zu verzeichnen. In Folge dessen ist mit langen Wartezeiten zu rechnen und ggfs. kann die Antragsannahme wegen Überfüllung nicht mehr bis zum Ende der regulären Öffnungszeiten erfolgen.

Bürger der Geburtsjahre ab 1971 werden gebeten ihre Papierführerscheine ab dem II. Quartal 2024 umzutauschen, da hier die Umtauschfrist erst am 19.01.2025 abläuft.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Der Bereich Fahrerlaubniswesen (u.a. Ersterteilung/Erweiterung Fahrerlaubnis, Führerscheinverlust/-diebstahl, Verlängerung LKW/Bus-Fahrerlaubnis, Internationale Führerschein, Umtausch alter Papier-Führerscheine der Geburtsjahre ab 1971, Fahrerqualifizierungsnachweis) des Landkreises Dahme-Spreewald ist ab sofort wieder jeden

Dienstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.00-18.00 Uhr sowie
Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.00- 16.00 Uhr

für Sie geöffnet. Sie können wieder wie gewohnt für Ihr Anliegen eine Wartemarke ziehen. Bitte beachten Sie, dass eventuell an Sprechtagen mit erheblichen Wartezeiten und ggf. der Möglichkeit der Abweisung wegen Überfüllung zu rechnen ist.

Die Ausgabe von Wartemarken endet spätestens 30 Minuten vor dem Ende der regulären Öffnungszeiten.

Im Fachbereich des gewerblichen Personenverkehrs sowie im Bereich Fahrerlaubnis- Neuerteilung nach Entzug ist die Antragsbearbeitung wie bisher nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:

Gewerblicher Personenverkehr:

Telefon: 03375 26-2668, -2678 bzw. -2679

E-Mailadresse: personenverkehr@dahme-spreewald.de

Fahrerlaubnis-Neuerteilung nach Entzug:

Telefon: 03375 – 26-2601 (Königs Wusterhausen)           03546-20-1918 (Lübben)

E-Mailadresse: strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de

Hinweis: Die Führerscheinbeantragung ist auch in Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt möglich.

Anträge auf Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis können auch in den Ämtern, amtsfreien Gemeinden und Städte abgegeben werden. Alle Einwohnermeldeämter nehmen Ihre Anträge entgegen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass lediglich der Antrag entgegengenommen wird und dass dafür Gebühren anfallen. Über diesen Service hinausgehende Verpflichtungen bestehen für diese Behörde nicht. Deshalb sollten Sie sich vor der Inanspruchnahme Ihrer ortsnahen Verwaltung die für Ihre Fahrerlaubnis relevanten Informationen unter www.dahme-spree­wald.info einholen.

Alle anderen Anträge, wie z. B. Erweiterungsanträge auf die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, Internationale Führerscheine, Führerscheinverlust/-diebstahl, Namensänderung auf dem Führerschein können nur bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Grundsätzlich gilt:

  • Die Hinweise des Sicherheitsdienstes sind zu beachten.