Die Überwachung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung sowie Beseitigung von Abfällen auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie der nach dieser Vorschrift erlassenen weiteren Verordnungen ist eine vorrangige Aufgabe der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde.
Links zu den regionalen Abfallzweckverbänden: