Abfall

Die Überwachung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung sowie Beseitigung von Abfällen auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie der nach dieser Vorschrift erlassenen weiteren Verordnungen ist eine vorrangige Aufgabe der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde.

Links zu den regionalen Abfallzweckverbänden:

Südbrandenburgischer Abfallzweckverband (SBAZV)

Kommunaler Abfallentsorgungsverband "Niederlausitz" (KAEV)