Das Zuwanderungsrecht (AufenthG /FreizügG/EU) in der Bundesrepublik Deutschland regelt die Einreise, den Aufenthalt sowie die Verfestigung des Aufenthalts ausländischer Staatsangehöriger. Das Asylrecht (AsylVfG, AsylbLG) garantiert politisch verfolgten ausländischen Staatsangehörigen die Aufnahme in das Bundesgebiet und damit Schutz vor weiterer Verfolgung.
Für die Durchsetzung und Beachtung beider Rechtsbereiche sind in den meisten Fällen die Ausländerbehörden zuständig.
Die Ausländerbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald betreut gegenwärtig etwa 3.500 ausländische Mitbürger und berät im Rahmen ihrer Zuständigkeit diese in allen Fragen des Ausländerrechts.