Teil­nah­me­be­din­gungen für Gewinn­spiel

In einem Posting vom 09.01.2024 veranstaltet der Landkreis Dahme-Spreewald auf seiner Face­book-Seite (https://www.face­book.com/Land­kreis­Dah­me­Spree­wald) und seiner Insta­gram-Seite (https://www.insta­gram.com/land­kreis_dahme­spree­wald/) ein Gewinnspiel, bei dem 15 TeilnehmerInnen jeweils 2 Eintrittskarten für die Grüne Woche gewinnen können.

Die Teilnahme erfolgt ausschließlich durch das Senden einer persönlichen Nachricht über einen der beiden Kanäle an den LDS, in der folgende Frage beantwortet wird: Welches ist Euer liebstes regionales Produkt aus dem LDS?

Die ersten 15 TeilnehmerInnen, die eine Antwort geschickt haben, sind die GewinnerInnen dieses Gewinnspiels.

Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel des Landkreises Dahme-Spreewald auf Facebook und Instagram sind alle, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt. Pro Posting wird jeweils nur eine Nachricht pro Person für die Teilnahme berücksichtigt. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich durch das Beantworten der Frage Welches ist Euer liebstes regionales Produkt aus dem LDS? per persönlicher Nachricht auf den Kanälen Facebook und Instagram.

Der Landkreis Dahme-Spreewald behält sich vor, TeilnehmerInnen, welche gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, vom Gewinnspiel auszuschließen.

Das Gewinnspiel ist nach dem Einsenden von 15 Nachrichten, spätestens aber am 17.01.2024 beendet.

Die GewinnerInnen werden nach Teilnahmeschluss per Facebook-Messenger oder Instagram-Nachricht benachrichtigt und bezüglich der Gewinnübergabe informiert. Für eine Gewinnübergabe sind Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß sowie vollständig zu übermitteln. Die Frist zur Rückmeldung beträgt jeweils 48 Stunden ab dem Erhalt der Gewinnbenachrichtigung. Verstreicht diese Frist ohne eine Rückmeldung der GewinnerInnen wird ein/eine ErsatzgewinnerIn ermittelt. Gewinne werden per E-Mail versandt.

Pro TeilnehmerIn ist nur ein Gewinn möglich. Die Ausschüttung des Gewinns erfolgt über den Landkreis Dahme-Spreewald. An den Landkreis Dahme-Spreewald werden zur Gewinnübermittlung folgende Daten übermittelt: Name und E-Mail-Adresse. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten setzt die Einwilligung als Rechtsgrundlage nach Artikel 6 Absatz1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung voraus. Die Einwilligung wird mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt. Die teilnehmenden Personen erklären sich dadurch ausdrücklich einverstanden, dass die erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet werden und bestätigen, dass sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht. Der Gewinn wird den Gewinnern elektronisch zugeschickt.

Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht werden. Rechtsweg und Barauszahlung sind ausgeschlossen.

Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Meta gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist allein der Landkreis Dahme-Spreewald.

Fragen, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung der Betroffenenrechte stehen, können an den Datenschutzbeauftragten des Landkreises Dahme-Spreewald gerichtet werden. Die Kontaktdaten finden Sie in der Daten­schut­z­er­klä­rung auf der Home­page des Landkreises Dahme-Spreewald.

Es besteht ein Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten nach Artikel 15 DSGVO. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung nach Artikel 17 DSGVO oder die Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Artikel 21 DSGVO einlegen. Erfolgt eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf der Grundlage einer Einwilligung, besteht ein Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit bis zum Widerruf davon berührt wird (Artikel 7 Absatz 3 DSGVO). Sollte eine betroffene Person von den genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiter besteht ein Beschwerderecht bei der für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
E-Mail: Post­stel­le@LDA.Bran­den­burg.de
URL: https://www.lda.bran­den­burg.de/de/beschwer­de­for­mular