Wahlen

Wahl des Land­rates/der Land­rätin 2023 im Land­kreis Dahme-Spree­wald

Der Landrat / die Landrätin im Landkreis Dahme-Spreewald wird unmittelbar von den BürgerInnen des Landkreises nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer von acht Jahren gewählt.

Am Sonntag, dem 8. Oktober 2023, findet die Hauptwahl in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr statt.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 von Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst.

Erhält kein/e Bewerber/in diese Mehrheit, so findet am Sonntag, dem 12. November 2023,
in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr eine Stichwahl statt.

Bei der Stichwahl gilt der Bewerber/die Bewerberin als gewählt, der/die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 von Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst.

Erhält kein/e Bewerber/in diese Mehrheit, so wählt der Kreistag den Landrat.

Hier erhalten Sie Informationen zur Wahl des Landrates / der Landrätin und am Wahlabend die Präsentation der Wahlergebnisse. Dieses Angebot wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.

Am 8. Oktober 2023 sind etwa 150.000 Wahlberechtigte in Dahme-Spreewald aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Die genaue Zahl der Wahlberechtigten wird erst mit Abschluss des Wählerverzeichnisses am 6. Oktober 2023 feststehen.

Für den Versand der Wahlbenachrichtigung ist die örtliche Wahlbehörde zuständig. Dabei handelt es sich um die Gemeinden, Städte und Ämter im Landkreis Dahme-Spreewald.

Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten die wahlberechtigten Personen gleichzeitig einen Antrag für einen Wahlschein. Ein Wahlschein ist notwendig, wenn die wahlberechtigte Person in einem anderen Wahllokal oder mittels Briefwahl wählen möchte.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Gemeinde, Stadt bzw. das für Sie zuständige Amt.

Auf dem amtlichen, hellgrauen Stimmzettel für die Wahl zur Landrätin / zum Landrat finden sich 3, vom Wahlausschuss amtlich bestimmten BewerberInnen, wieder.

  1. Frau Susanne Rieckhof (SPD)
  2. Herr Steffen Kotré (AfD)
  3. Herr Sven Herzberger (Einzelwahlvorschlag)

Im Landkreis Dahme-Spreewald gibt es 219 Urnenwahlbezirke und 37 Briefwahlbezirke.

Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich eine Information, welchem Urnenwahlbezirk Sie zugeordnet sind und wo sich das Wahllokal befindet.

Bei Fragen zu den Urnenwahlbezirken und Wahllokalen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Gemeinde, Stadt bzw. das für Sie zuständige Amt.

Die Wahllokale haben am Sonntag, dem 8. Oktober 2023 in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wahlberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahren, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es gibt ca. 150.000 Wahlberechtigte im Landkreis.

Zur Urnenwahl muss man persönlich erschienen und ein amtliches Lichtbilddokument, bspw. den Personalausweis, sowie die Wahlbenachrichtigung vorzeigen.

Die Wahlbenachrichtigung ist nach dem Vorzeigen wieder mitzunehmen und darf nicht im Wahllokal abgegeben werden. Sie wird ggf. für eine notwendig werdende Stichwahl wieder benötigt.

Auf Verlangen des Wahlvorstandes, insbesondere wenn keine Wahlbenachrichtigung vorgezeigt wird, hat sich die/der Betroffene über seine Person auszuweisen.

Für die Stimmabgabe mittels Briefwahl wird ein Wahlschein benötigt. Dieser kann unter anderem mittels Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Weitere Möglichkeiten sind E-Mail, Fax oder Brief an die zuständige Wahlbehörde oder die persönliche Vorsprache. Telefonisch kann ein Wahlschein nicht beantragt werden. Bei der Beantragung ist immer der Name, Vorname, Geburtsdatum und die Anschrift anzugeben. Gleichzeitig wird damit die Briefwahl beantragt.

Daraufhin erhält die/der AntragstellerIn den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen von der Wahlbehörde per Post. Diese beinhalten den Stimmzettel, ein Merkblatt, einen blauen Stimmzettelumschlag und einen rosa Wahlbriefumschlag.

Der ausgefüllte Stimmzettel wird in den blauen Stimmzettelumschlag gepackt und verschlossen. Der verschlossene blaue Stimmzettelumschlag kommt dann zusammen mit dem Wahlschein in den rosa Wahlbriefumschlag. Diese Reihenfolge ist sehr wichtig und unbedingt einzuhalten.

Der rosa Wahlbriefumschlag wird dann durch die Deutsche Post AG an den Landkreis geschickt. Dafür den rosa Wahlbriefumschlag in einen gelben Briefkasten der Deutschen Post AG einwerfen. Der Versand ist portofrei. Damit der Wahlbrief rechtzeitig bei den Briefwahlvorständen ankommt, ist dieser bis zum Donnerstagmittag, den 5. Oktober 2023, in einen Briefkasten einzuwerfen.

Danach kann man die Briefwahlunterlagen nur noch direkt beim Landkreis abgeben. Dafür kann der Wahlbriefumschlag in den Postkästen des Landratsamtes eingeworfen werden. Diese werden letztmalig am Wahlsonntag um 18:00 Uhr geleert.

  • Postkasten Standort Brückenstraße 41 in 15711 Königs Wusterhausen
  • Postkasten Standort Reutergasse 12 in 15907 Lübben (Spreewald)