Wahlen

Stich­wahl zur Wahl des Land­rates 2023 im Land­kreis Dahme-Spree­wald

Hier erhalten Sie Informationen zur Stichwahl des Landrates und am Wahlabend die Präsentation der Wahlergebnisse. Dieses Angebot wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.

Die Wahlergebnisse vom 12. November 2023 sind hier zu finden:
www.dahme-spree­wald.info/wahlen/stichlrw23/index.html

Die Wahlergebnisse vom 8. Oktober 2023 sind hier zu finden:
www.dahme-spree­wald.info/wahlen/lrw23/index.html

Pres­se­mit­tei­lung vom 10.10.2023

Das endgül­tige Wahl­er­gebnis der Hauptwahl vom 8. Oktober 2023 hat der Kreiswahlausschuss am 13. Oktober 2023 festgestellt.

Der Landrat im Landkreis Dahme-Spreewald wird unmittelbar von den BürgerInnen des Landkreises nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer von acht Jahren gewählt.

Am Sonntag, dem 12. November 2023, findet in der Zeit von 8 bis 18 Uhr eine Stichwahl statt.

Bei der Stichwahl am 12. November 2023 gilt der Bewerber als gewählt, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 von Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst.

Sollte kein Bewerber diese Voraussetzungen erfüllen, käme anstatt der Direktwahl ein neues Verfahren zum Einsatz, an deren Ende die Entscheidung bei den Mitgliedern des Kreistages läge.

Am 12. November 2023 sind etwa 147.000 Wahlberechtigte in Dahme-Spreewald aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Wahlberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahren, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Zur Vorbereitung der anstehenden Stichwahl werden zum Beispiel Personen, die nach der Hauptwahl bis zur Stichwahl das 16. Lebensjahr erreichen, ins Wählerverzeichnis aufgenommen, dagegen werden in Sterbefällen, die Personen von Amts wegen ausgetragen. Für den Versand der Wahlbenachrichtigung ist die örtliche Wahlbehörde zuständig. Dabei handelt es sich um die Gemeinden, Städte und Ämter im Landkreis Dahme-Spreewald. Bei Fragen zu den Themen Wahlbenachrichtigung, Wahlschein, Beantragung Briefwahl, zuständiges Wahllokal und Eintragung ins Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde, Stadt oder an das zuständige Amt.

Für die Stichwahl erhalten die Wahlberechtigten keine neue Wahlbenachrichtigung. Sollten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzen, ist das kein Problem. Sie können trotzdem im Wahllokal ihre Stimme abgeben, indem sie im Wahllokal ihr Ausweisdokument vorzeigen.

Auf dem amtlichen Stimmzettel für die Stichwahl zum Landrat finden sich 2, vom Wahlausschuss amtlich bestimmte Bewerber, wieder.

  • Herr Steffen Kotré (AfD)
  • Herr Sven Herzberger (Einzelwahlvorschlag)

Im Landkreis Dahme-Spreewald gibt es 219 Urnenwahlbezirke und 37 Briefwahlbezirke.

Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich eine Information, welchem Urnenwahlbezirk Sie zugeordnet sind und wo sich das Wahllokal befindet.

Bei Fragen zu den Urnenwahlbezirken und Wahllokalen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Gemeinde, Stadt bzw. das für Sie zuständige Amt.

Die Wahllokale haben am Sonntag, 12. November, in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wahlberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahren, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es gibt ca. 147.000 Wahlberechtigte im Landkreis.

Zur Urnenwahl muss man persönlich erschienen und ein amtliches Lichtbilddokument, bspw. den Personalausweis, sowie die Wahlbenachrichtigung vorzeigen.

Die Wahlbenachrichtigung ist nach dem Vorzeigen im Wahllokal abzugeben.

Auf Verlangen des Wahlvorstandes, insbesondere wenn keine Wahlbenachrichtigung vorgezeigt wird, hat sich die/der Betroffene über seine Person auszuweisen.

Auch zur Stichwahl am 12. November 2023 ist die Möglichkeit der Briefwahl gegeben.

  • WählerInnen, die bereits zur Hauptwahl per Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben, erhalten zur Stichwahl automatisch Briefwahlunterlagen von ihrer örtlichen Wahlbehörde. Es sei denn, sie haben die Unterlagen ausdrücklich nur für die Hauptwahl beantragt. In diesen Fällen, ist ein neuer Antrag auf Briefwahlunterlagen notwendig, wenn man nicht im Wahllokal abstimmen möchte.
  • Selbstverständlich kann man auch Briefwahlunterlagen beantragen, wenn man bei der Hauptwahl im Wahllokal abgestimmt hat. In diesem Fall beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Wahlbehörde (Gemeinde, Stadt, Amt) einen Wahlschein. Der Antrag kann mit der Wahlbenachrichtigung (Rückseite), aber auch per E-Mail, Fax und in vielen Gemeinden auch online über die Webseite der Gemeinde oder Amtsverwaltung gestellt werden. In einem elektronisch gestellten Antrag ist neben der Angabe von Namen, Wohnadresse und gegebenenfalls einer Zustelladresse (zum Beispiel die Urlaubsadresse) auch das Geburtsdatum anzugeben. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Bei Fragen zu den Themen Wahlbenachrichtigung, Wahlschein, Beantragung Briefwahl, zuständiges Wahllokal und Eintragung ins Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde, Stadt oder an das zuständige Amt.

Beachten Sie bitte, dass Sie die Briefwahlunterlagen spätestens Donnerstagmittag, den 9. November 2023, durch Einwurf in einen Postbriefkasten zurücksenden müssen, damit diese noch pünktlich beim Kreiswahlleiter des Landkreises Dahme-Spreewald eintreffen!

Des Weiteren ist zu beachten, dass die Post am Sonntag keine Wahlbriefe zustellt. Ein erst am Samstag, 11.11.2023, in den Postbriefkasten eingeworfener Wahlbrief kann nicht mehr zur Auszählung gelangen.

Danach kann man die Briefwahlunterlagen nur noch direkt beim Landkreis abgeben. Dafür kann der Wahlbriefumschlag in den unten aufgeführten Postkästen des Landratsamtes eingeworfen werden. Diese werden letztmalig am Wahlsonntag um 18:00 Uhr geleert.

Sie können die Unterlagen auch direkt bei der Kreisverwaltung

  • Postkasten Standort Reutergasse 12 in 15907 Lübben (Spreewald)
  • Postkasten Standort Brückenstraße 41 in 15711 Königs Wusterhausen einwerfen.