i-Kfz - inter­net­ba­sierte Fahr­zeug­zu­las­sung

Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) sparen Sie sich weitere Behördengänge. Der gesamte Lebenszyklus eines Fahrzeuges kann nunmehr aus zulassungsrechtlicher Sicht von der Neuzulassung bis zur Außerbetriebsetzung internetbasiert abgewickelt werden.

Zum 1. September 2023 ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) inklusive der Anpassung der Gebühren in Kraft getreten.

Die Brandenburger Kfz-Zulassungsbehörden machen nach § 79 Absatz 13 der Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeugzulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften BGBl Teil I/ Nr. 199 von der gesetzlich eingeräumten Verlängerungsfrist bis zum 31. Dezember 2023 Gebrauch.

Somit bleiben die Leistungen des i-Kfz Portals zunächst im bisherigen Umfang erhalten. Die Nutzung der internetbasierten Zulassung ist für juristische Personen derzeit noch nicht möglich

Folgende Vorgänge sind möglich:

  • Wunschkennzeichen reservieren
  • Außerbetriebsetzung
  • Wiederzulassung (ohne Änderung des Kennzeichens)
  • Umschreibung
  • Adressänderung
  • Neuzulassung

Bei den hier angebotenen internetbasierten Zulassungsvorgängen können nur normale Kennzeichen vergeben und verwendet werden. Eine Vergabe oder Verwendung von Saisonkennzeichen, historischen Kennzeichen, Elektrokennzeichen ist hier nicht möglich.

Mindestvoraussetzungen:

  • neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“
  • Wichtig: Sicherheitscodes müssen auf beiden Dokumenten (Fahrzeugschein - ZB I) und (Fahrzeugbrief - ZB II) vorhanden sein, sonst ist keine online Bearbeitung möglich. Bei der Abmeldung benötigen Sie den Fahrzeugschein (ZB I) und Kennzeichenschilder mit den Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (seit 1. Januar 2015 im Umlauf).
  • Bei Zulassung und Umschreibung: Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Bitte beachten Sie, dass weitere Voraussetzungen zu den jeweiligen Vorgängen zu erfüllen sind.

Wir bieten folgende Zahlungsmöglichkeiten an:

Bitte beachten Sie, dass für die internetbasierte Fahrzeugzulassung derzeit zwei Bezahlsysteme zur Verfügung stehen. Die fälligen Gebühren können sowohl über das giropay-Verfahren, als auch über PayPal beglichen werden.

Giropay ist ein Online-Bezahlverfahren, das von über 1.500 Banken und Sparkassen angeboten wird. Basierend auf dem Online-Banking mit PIN und TAN ermöglicht es die Bezahlung per Online-Überweisung – und das einfach, schnell und sicher. Sie benötigen für die Zahlung mit giropay lediglich ein Online-Banking-Girokonto bei einer teilnehmenden Bank oder Sparkasse. Für giropay ist keine zusätzliche Registrierung erforderlich. Bitte informieren Sie sich, ob dieses Verfahren von Ihrer Bank angeboten wird.

Zum Online-Angebot: Portal i-Kfz