Einschu­lungs­un­ter­su­chungen

Aufgabe:

Alle Kinder die bis zum 30. September des Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden, werden am 1. August diesen Jahres eingeschult.  Die Einschulungsuntersuchung ist Teil des Schulaufnahmeverfahrens.
Bestandteil der Einschulungsuntersuchung ist  ein Seh- und Hörtest, eine körperliche Untersuchung sowie die Beurteilung des Entwicklungsstandes des Kindes mit anschließender Beratung.
Auf erforderliche Impfungen wird hingewiesen.

Benötigte Unterlagen:

Zum telefonisch oder schriftlich vereinbarten Termin sind mitzubringen:

  • Impfausweis
  • Vorsorgeheft

Formulare und Merkblätter:

  • Fragebogen zur gesundheitlichen Vorgeschichte (wird mit Einladung zugeschickt)

Gesetzliche Grundlagen: