Kämmerei und Kreis­kasse

Die Kämmerei berät und unterstützt die Verwaltungsleitung und die Fachämter in allen haushaltsrechtlichen Fragen. Sie ist zuständig für die Aufstellung des Haushaltsplanes, die Überwachung bzw. Steuerung des Haushaltsvollzugs sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses.

Durch die Kreiskasse werden zudem alle Buchungen ausgeführt, der Zahlungsverkehr abgewickelt sowie offene Forderungen gemahnt und falls notwendig zwangsweise durch die Vollstreckungsbehörde beigetrieben.