Fahr­er­laub­nis­ver­län­ge­rung LKW und Bus

Bei Verlängerung befristeter Fahrerlaubnisklassen (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:

  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
  • Lichtbild
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
  • bei allen D-Klassen ab dem 50. Geburtstag eine leistungspsychologische Untersuchung (Reaktionstest, nicht älter als 1 Jahr)*
  • bei allen D-Klassen ein behördliches Führungszeugnis beantragen (im Einwohnermeldeamt zur Vorlage bei der Behörde-Belegart 0, darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein)
  • Gebühr zwischen 43,60 Euro und 49,00 Euro (ggf. 32,50 Euro für den Eintrag der Schlüsselzahl 95).


Die Verlängerung des Führerscheines zur Fahrgastbeförderung mit PKW erfolgt gesondert- siehe Link Führerschein zur Fahrgastbeförderung (P-schein).

Auf das Berufskraftfahrerqualifikationsrecht und ggf. den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein wird ausdrücklich hingewiesen. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 32,50 Euro erhoben.

Bei Abholung des Führerscheins ist der eigene Personalausweis vorzulegen.

Hinweis: Liegt die Gültigkeit zehn Jahre oder mehr zurück, ist eine erneute theoretische und praktische Prüfung abzulegen. Nach geltender Rechtsprechung muss die Eignung einen Lkw sicher im Straßenverkehr zu führen durch diese Maßnahme nachgewiesen werden. Informieren Sie sich bitte bei einer geeigneten Fahrschule über Umfang und Ablauf dieser Fahrprüfung.

*Eine leistungspsychologische Untersuchung (Reaktionstest) wird auch dann erforderlich, wenn der 50. Geburtstag im Zeitraum der Verlängerung liegt. Wird der Nachweis bei Antragstellung nicht erbracht, kann die Fahrerlaubnis nur bis zur Vollendung des 50. Geburtstags erfolgen.

Hinweis: Die Verlängerung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt werden.