Inter­na­ti­o­naler Führer­schein

Der Internationale Führerschein wird bei Fahrten außerhalb der EU benötigt und muss zusätzlich zum EU-Kartenführerschein mitgeführt werden. Der Antragsteller muss mind. 18 Jahre alt sein.

Bei Beantragung  sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:

  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
  • EU-Kartenführerschein
  • aktuelles Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch)
  • Gebühr 16,00 EURO

Die Gültigkeit des Internationalen Führerscheines beträgt grundsätzlich 3 Jahre.