Umtausch Dienst­füh­rer­scheine Bundes­wehr/Polizei/BGS

Da Dienstführerscheine nicht „zivil“ genutzt werden können, sind diese umzutauschen.

Folgende Unterlagen im Original sind hierbei vorzulegen:

  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
  • Dienstführerschein im Original
  • ggf. alter ziviler Führerschein
  • Truppenausweis/ Dienstausweis
  • aktuelles Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch)
  • Gebühr 42,60 EURO

Die Gültigkeiten befristeter Klassen werden aus dem Dienstführerschein übernommen.