Führer­schein - Verlust oder Dieb­stahl

Bei Beantragung eines neuen Führerscheines nach Verlust oder Diebstahl sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:

  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
  • aktuelles Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch)
  • ggf. Diebstahlsanzeige (in Einzelfällen muss auf Verlangen der Behörde eine Versicherung an Eides statt abgegeben werden)
  • Gebühr für den Ersatzführerschein zwischen 30,30 EURO und 34,30 EURO, der vorläufige Führerschein für die Übergangszeit kostet 16,50 EURO zusätzlich.


Der alte Führerschein wird durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Fahndung ausgeschrieben.

Bei Abholung des Führerscheins ist der eigene Personalausweis vorzulegen.