Führer­schein zur Fahr­gast­be­för­de­rung und Orts­kun­de­ka­talog Taxi LDS

Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung gilt nur für PKW (8 Plätze + Fahrer) und gliedert sich in:

  • Taxen (mit Nachweis der Fachkunde)
  • Mietwagen (mit Nachweis der Fachkunde)
  • Krankenkraftwagen (Mindestalter 19 Jahre, alle übrigen 21 Jahre)
  • Ferienziel-Reisen
  • gewerbsmäßige Ausflugsfahrten
  • PKW im Linienverkehr
  • PKW im gebündelten Bedarfsverkehr (mit Nachweis der Fachkunde)

Bei erstmaliger Erteilung oder bereits abgelaufenem Führerschein zur Fahrgastbeförderung sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:

  • EU-Führerschein (Kl. B mind. 2 Jahre, bei Krankenkraftwagen mind. 1 Jahr)
  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
  • eine leistungspsychologische Untersuchung (Reaktionstest, nicht älter als 1 Jahr)
  • ein behördliches Führungszeugnis beantragen (im Einwohnermeldeamt zur Vorlage bei der Behörde-Belegart 0, darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein)
  • für Krankenkraftwagen zusätzlich den Nachweis der Ersten Hilfe (Original, mindestens 9 Unterrichtsstunden, keine Onlinekurse)
  • Gebühr 43,90 Euro

Bei Verlängerung (3 Monate vor Ablauf beantragen) sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • EU-Führerschein (Kl. B mind. 2 Jahre, bei Krankenkraftwagen mind. 1 Jahr)
  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
  • ab dem 60. Geburtstag eine leistungspsychologische Untersuchung (Reaktionstest, nicht älter als 1 Jahr)
  • ein behördliches Führungszeugnis beantragen (im Einwohnermeldeamt zur Vorlage bei der Behörde-Belegart 0, darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein)
  • Gebühr 38,00 Euro

Bei gleichzeitiger Erteilung/ Verlängerung einer LKW/Bus-Fahrerlaubnis entstehen weitere Kosten (siehe Fahrerlaubnisverlängerung LKW & Bus).

Hinweis: Die Verlängerung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt werden.