Kinder­ta­gespflege

Die Kindertagespflege im Landkreis Dahme-Spreewald bietet Kindern bis zum 3. Lebensjahr eine familiennahe und flexible Betreuungsform. Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Angebot zur Betreuung in Kitas. Da die Null- bis Dreijährigen besondere Bedürfnisse haben, kommt ihnen die Betreuung und Förderung in der familiennahen Atmosphäre einer Kindertagespflege sehr entgegen. Die flexiblen Betreuungsmöglichkeiten der Kindertagespflegepersonen unterstützen in besonderer Weise die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Arbeit in der Kindertagespflege steht, wie auch in den Kindertagesstätten, unter dem Anspruch des gesetzlichen Erziehungs-, Bildungs-, Betreuungs- und Versorgungsauftrages.
In der Regel werden die Kinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in angemieteten Räumen betreut. Möglich ist auch die Betreuung im Haushalt der Eltern (Kinderfrau).
Die Betreuung in einer Kindertagespflegestelle fördert soziales Lernen in einer kleinen Gruppe von maximal fünf Kindern, mit stets der gleichen Betreuungsperson.

Für die Prüfung des Rechtsanspruchs, für die Vermittlung sowie den Abschluss von Betreuungsverträgen und für die Erhebung von Elternbeiträgen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städte, Ämter und Gemeinden zuständig.

Die Mitarbeiterinnen der Fachberatung / Fachaufsicht Kindertagespflege des Landkreises Dahme-Spreewald beraten Eltern, Interessierte und Fachkräfte zum Thema Kindertagespflege gemäß § 23 Abs. 4 SGB VIII. Die Fachberatung ist unter anderem für die erforderliche Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen im Landkreis Dahme-Spreewald sowie für die Erteilung der Erlaubnis gemäß  § 43 SGB VIII verantwortlich.