Infor­ma­ti­onen für Neube­werber

Kindertagespflege- eine neue berufliche Perspektive!

Der berufliche Alltag der Tagesmutter oder des Tagesvaters  ist spannend und herausfordernd. Die folgenden Informationen bieten eine  Einstiegshilfe für Menschen, die sich eine berufliche Zukunft in der Kindertagespflege vorstellen können.

Grund­sätze der Kinder­ta­gespflege im LDS

www.hand­buch-kinder­ta­gespflege.de

Bei Interesse oder auftretenden Fragen wenden Sie sich an die Fachberaterinnen.
Um sich als Kindertagespflegeperson zu bewerben, müssen folgende Unterlagen bei der Fachberatung eingereicht werden:

  • Bewerbungsschreiben unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit Kindern
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie der Schulabschlüsse
  • Kopie der Berufsabschlüsse
  • ausgefüllter Bewer­ber­fra­ge­bogen

Liegen alle Unterlagen vollständig vor, werden diese von den Fachberaterinnen geprüft. Es erfolgt dann die Einladung zu einem ersten persönlichen Gespräch. Wurde die Eignung des Bewerbers festgestellt, wird eine Bestätigung zur Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme erteilt.

Notwendig ist auch eine Prüfung der vorgesehenen Räumlichkeiten.

Zur Prüfung der Erlaubniserteilung zur Kindertagespflege sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege
  • ärzt­li­ches Attest, welches die Tauglichkeit (psychisch und physisch) für die Ausübung als Kindertagespflegeperson bescheinigt
  • erweitertes Führungszeugnis (gem. § 30a Abs. 1 BZRG) der Kindertagespflegeperson und von allen im Haushalt lebenden über 18-jährigen Personen und nachfolgend vor Erteilung einer neuen Erlaubnis (Anträge sind bei der Fachberatung anzufordern)
  • Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses „Erste Hilfe in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder“, nachfolgend alle zwei Jahre
  • Belehrung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (vom Gesundheitsamt)
  • zeitgemäße Konzeption unter Berücksichtigung der Grundsätze der elementaren Bildung des Landes Brandenburg
  • Nachweis über die erforderliche Qualifikation zur Kindertagespflegeperson

Erst mit der erfolgreichen Eignungsfeststellung und der Abnahme der Räumlichkeiten wird die erforderliche Erlaubnis nach § 43 SGB VIII erteilt.