Auslän­der­be­hörde

Liebe MitbürgerInnen,

willkommen im Bereich Ausländerrecht /Einbürgerungsrecht im Landkreis Dahme-Spreewald.

Unser Fachbereich ist zuständig für alle Fragen, die im Zusammenhang stehen mit der Einreise, dem Aufenthalt und der Einbürgerung ausländischer Mitbürger, die ihren gewöhnlichen (Wohn) Aufenthalt im Territorium des Landkreises Dahme-Spreewald haben.

Ein Ausländer hat seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald, wenn er genehmigungsfrei und nicht nur vorübergehend, sondern auf nicht absehbare Zeit hier lebt. Dies ist der Fall, wenn er hier nach den tatsächlichen Verhältnissen seinen Lebensmittelpunkt hat. Hierfür bedarf es mehr als der bloßen Anwesenheit des Betroffenen während einer bestimmten Zeit (vgl. BVerwG, U. v. 26.04.2016 – 1 C 9/15).
Als Nachweis für einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt gilt in der Regel

  • eine vom zuständigen Einwohnermeldeamt ausgestellte Meldebescheinigung über den alleinigen oder Hauptwohnsitz und
  • das Nichtvorliegen einer Wohnsitzauflage für einen anderen Landkreis oder ein anderes Bundesland

Weiterhin ist unser Fachbereich seit dem 01.10.2020 gemäß der Ausländerrechtszuständigkeitsverordnung des Landes Brandenburg - AuslRZV zuständig für alle Fragen zur Fachkräftezuwanderung für das Land Brandenburg.

Unser Fachbereich vollzieht dabei Bundesrecht als Pflichtaufgabe nach Weisung und betreut dabei aktuell ca. 13.000 ausländische Mitbürger und deren Angehörige. Zur Erhöhung der Qualitätsstandards bei den Integrationsdienstleistungen wird im Landkreis seit dem 01.10.2023 ein Welcome Center mit Standort in Königs Wusterhausen aufgebaut.

Hier bieten wir für auskunftssuchende Mitbürger Beratungsangebote und Verweisberatung zu allen Fragen der Integration von ausländischen Mitbürgern insbesondere mit Bezug auf den Landkreis aber auch überregional an.

Ausländerstatistik im LDS

Sie sehen ein Diagramm zur Entwicklung der Anzahl von Ausländer im Landkreis Dahme-Spreewald.
© Ausländerbehörde, Landkreis Dahme-Spreewald

Rechtliche Grundlagen unseres Handelns sind im wesentlichen folgende Bundesgesetze, deren nachgeordnete Vorschriften und Verordnungen sowie direktes Europarecht:

  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet – AufenthG
  • Aufenthaltsverordnung – AufenthV
  • Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern - Frei­zügG/EU
  • Asylgesetz – AsylG
  • Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern – BeschV
  • Visa­kodex

Nicht zuständig ist unser Fachbereich für sozialleistungsrechtliche Fragen. Bei derartigen Fragen wenden Sie bitte an die im Landkreis zuständigen sozialen Träger wie z.B

Unsere Aufgaben sind:

Für notwendige persönliche Vorsprachen finden sie uns in 15711 Königs Wusterhausen in der 2. Etage des Verwaltungsgebäudes im Schulweg 1 b  (Wegbe­schrei­bung).  Für eine persönliche Vorsprache buchen Sie bitte unbedingt über unsere Onli­ne­ter­min­ver­gabe einen Termin.

Bitte nutzen Sie bei notwendigen Anträgen nach Möglichkeit unsere digitalen Angebote zur Antragstellung. Bei einer erfolgreichen Nutzung erhalten Sie zum Beispiel automatisch eine Eingangsbestätigung und können ohne größeren Aufwand erforderliche Unterlagen uns als Kopie zur Verfügung stellen. Auch unsere Arbeit wird durch die Nutzung der Digitalangebote erleichtert, da wir Ihre Vorgänge schnell zu ordnen und bei Terminvorsprachen in Ihrem Interesse schnell zur Hand haben. Natürlich können Sie auch alle analogen Möglichkeiten (wie Email, Post etc.) zur Übermittlung Ihrer Fragen, Probleme und Anträge nutzen.

Wichtig ist, dass Sie sich mit einem anerkannten Identitätsdokument (i.d. R. Reisepass oder ein anerkannter Personalausweis) ausweisen. Allein die Aufenthaltskarte und das ggf. dazu gehörende Zusatzblatt sind keine Identitätsdokumente und sind nur in Ausnahmefällen ausreichend als Ausweisdokument. Wichtig ist auch, dass Sie alle für Ihr Vorhaben wichtigen Dokumente im Original vorlegen können. Weitere Informationen zu erforderlichen Unterlagen finden sie in den einzelnen Fallkategorien.

Die von der Ausländerbehörde angebotenen Dienstleistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. In Ausnahmefällen kann die anfallende Verwaltungsgebühr ermäßigt oder von ihr befreit werden. Einzelheiten dazu können in der AufenthV zum Aufenthaltsgesetz nachgelesen werden.

Unsere weiteren digi­talen Ange­bote finden Sie hier:

Wir freuen uns auf Sie.

Ihr Team der Ausländerbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald