Staats­an­ge­hö­rig­keits­be­hörde

Um die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erlangen, stehen mehrere Rechtsgrundlagen zur Verfügung die überwiegend im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt sind. Eine Einbürgerung geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag. Man unterscheidet zwischen Ermessens- und Anspruchseinbürgerungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz.

Wenn Sie beabsichtigen, sich einbürgern zu lassen, steht Ihnen die Staatsangehörigkeitsbehörde des Landkreises bereits vor der Antragstellung beratend zur Seite. An wen Sie sich dabei wenden können, erfahren Sie auf dieser Seite.

Wenn Sie unverbindlich (ohne Rechtsanspruch) mehr zu Ihren Chancen auf Einbürgerung erfahren möchten,
dann nutzen Sie bitte unseren

Einbür­ge­rungs-Quick-Check

 
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem "Quick Check" nur um eine unverbindliche Vorprüfung handelt. Ein Anspruch auf eine Einbürgerung kann daraus nicht abgeleitet werden. Neben der zwingend erforderlichen förmlichen Antragstellung (mit Unterschrift und unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen) bedarf es weiterhin einer Einzelfallprüfung durch unsere Behörde.
 
Bei einem positiven Ergebnis im "Quick-Check" kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail, um sofort die Antragsunterlagen für das weitere Verfahren zu erhalten. Bitte legen Sie das Quick-Check-Ergebnis Ihrer Email oder Ihrem Brief als Anlage mit bei.
 

Folgende Unterlagen müssen Sie in jedem Fall einreichen. Bei der Beratung zum Einbürgerungsverfahren kann sich aber herausstellen, dass noch weitere Unterlagen erforderlich sind.

Benötigt werden

  • Einbürgerungsantrag
    Das Antragsformular und weitere Formblätter wird Ihnen unverzüglich postalisch oder elektronisch übermittelt, wenn Sie uns per E-Mail (Einbu­er­ge­rung@dahme-spree­wald.de) oder per Post dazu kontaktieren und Ihren positiven "Quick-Check" übermitteln.
    Bei Anfragen ohne Quick-Check behalten wir uns eine interne Prüfung hinsichtlich des Vorliegens der formalen Voraussetzungen für eine Einbürgerung vor. Dies kann dann auch etwas länger dauern.
  • Passfoto
  • Nationalpass oder Reiseausweis
    Im Pass muss der aktuelle Aufenthaltstitel enthalten sein.
  • Geburtsurkunde
    Sollten Sie nicht in Deutschland geboren sein und daher nicht über eine deutsche Geburtsurkunde verfügen, ist eine internationale Geburtsurkunde oder die Originalurkunde mit beglaubigter (legalisierter) Übersetzung eines anerkannten Dolmetschers vorzulegen.
  • Weitere Urkunden
    Falls Sie nicht ledig sind, sind weitere Unterlagen vorzulegen, die Ihnen bei der Beratung genannt werden.
  • Nachweis der Deutschkenntnisse
    Ihre Deutschkenntnisse weisen Sie entweder durch einen Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) nach oder Sie legen ein Deutsch-Zertifikat mit dem Niveau B 1 vor. Das Deutsch-Zertifikat muss von einem Telc (The European Language Certificates)-Träger ausgestellt worden sein.
  • Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse
    Ihre staatsbürgerlichen Kenntnisse weisen Sie entweder durch einen Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) nach oder Sie legen den Nach-weis eines erfolgreich abgeschlossenen Einbürgerungstests vor. Den Einbürgerungstest können Sie in der Volks­hoch­schule des Landkreises absolvieren.
  • Einkommensnachweis
    Grundsätzlich sind die Einkommensnachweise der letzten drei Monate ausreichend
 

Die Staatsangehörigkeitsbehörde befindet sich in Königs Wusterhausen  auf der zweiten Etage im Verwaltungsgebäude im Schulweg 1b in 15711 Königs Wusterhausen.

Damit wir uns effektiv um Ihre Anliegen und Fragen kümmern können, bitten wir sie, uns nach Möglichkeit nur über unseren Email-account Einbu­er­ge­rung@dahme-spree­wald.de zu kontaktieren.
Bitte verzichten Sie auch auf die Verlinkung mit anderen Emails (cc oder bc). Dies führt hier zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand.
Zudem werden alle eingehenden Emails zu Einbürgerungsfragen auf unseren zentralen Email-account zur Bearbeitung weitergeleitet.

Aufgrund der großen Anzahl aktuell eingehender Anträge auf Einbürgerung können derzeit persönliche Beratungen zur Einbürgerung nur schriftlich erfolgen. Zu notwendigen persönlichen Vorsprachen zu Einbürgerungsverfahren werden Sie durch unsere Koll*nnen in geeigneter Form eingeladen.