Trink­wasser

In unserem Landkreis wird die Trinkwasserqualität auf der Grundlage der "Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trink­was­ser­ver­ord­nung) überwacht.
Dazu werden regelmäßig Wasserproben aus Wasserwerken, dem Leitungsnetz sowie aus Hausbrunnen entnommen.
Die Ergebnisse können beim Gesundheitsamt bzw. dem Wasserversorger des Wohnortes erfragt werden.
Die seit dem Jahr 2011 gültige Trinkwasserverordnung beinhaltet sowohl für die Wasserversorgungsunternehmen, für Hausbesitzer und die Gesundheitsämter als Überwachungsbehörden neue Aufgaben und Pflichten.
Darüber hinaus werden auch strengere Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers gestellt mit dem Ziel die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus einer Verunreinigung des Wassers ergeben könnten, zu schützen.
Neu ist auch die Definition des Begriffes "Trinkwasser".
Demnach ist Trinkwasser alles Wasser

  • zum Trinken und Kochen
  • zur Zubereitung von Speisen und Getränken
  • für die Körperpflege- und -reinigung
  • für die Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmittel in Berührung kommen
  • für die Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.

Bei dem Begriff Wasserversorgungsanlagen wird unterschieden zwischen

  • Anlagen mit mehr als 1000 Kubikmeter pro Jahr Abgabe für den menschlichen Gebrauch
  • Anlagen, aus denen höchstens 1000 Kubikmeter Wasser pro Jahr abgegeben werden