ÖPNV

Gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNV-Gesetz) ist die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im übrigen ÖPNV eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe des LDS. Gleichzeitig ist der LDS gemäß § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchuIG) Träger der Schülerbeförderung für die Schüler, die im LDS ihre Wohnung haben (siehe Amt für Schul­ver­wal­tung).

Das bedeutet, der LDS hat die Aufgaben- und Finanzverantwortung für den Busverkehr im Kreisgebiet.

Mit der Planung, Organisation und Durchführung des Busverkehrs ist die kreiseigene Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH (RVS) beauftragt. Die Fahrpläne für die einzelnen Linien bedürfen der Genehmigung des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV).

Wir befinden uns beim Thema ÖPNV im Spannungsfeld zwischen freiwilliger Selbstverwaltungsaufgabe und Daseinsvorsorge. Wir müssen also regelmäßig abwägen, was können wir, was müssen wir und was wollen wir im LDS als Angebot im Busverkehr leisten. Hier gilt es einerseits die Bedürfnisse der Fahrgäste und andererseits die Wirtschaftlichkeit des Verkehrs zu beachten. Das Angebot ist grundsätzlich nachfrageorientiert zu gestalten.
Darüber hinaus geht es auch um die Qualität der angebotenen Leistungen. Dazu zählen die Pünktlichkeit, Sauberkeit, der Komfort und der Service.

Hinweise, Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung des Angebotes sind jederzeit willkommen und werden geprüft.
Der LDS ist Bestandteil des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB). Das Tarifgebiet des VBB umfasst das Land Berlin und das Land Brandenburg mit allen Landkreisen und kreisfreien Städten.

Es gibt im gesamten Verbundgebiet ein einheitliches Fahrausweissortiment sowie einheitliche Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Informationssysteme. Somit ist es möglich, mit nur einem Fahrschein, sämtliche Verkehrsmittel (Regional-, U-, S-Bahn, Bus, Straßenbahn, Fähren) in Berlin und Brandenburg auf seinem Reiseweg zu nutzen.

Mit der Online-Fahrplanauskunft VBB-Fahrinfo erfahren sie schnell und unkompliziert, wie sie bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Haustür zu Haustür gelangen; inklusive Fahrpreisen, Umsteigestationen, Fußwegdarstellungen und barrierefreier Routenführung. Auch nationale und internationale Verbindungsauskünfte sind möglich.

Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sind die Bundesländer verantwortlich. In Brandenburg das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL).

Zur Verbesserung der Infrastruktur des ÖPNV gewährt der LDS im Rahmen der kreislichen ÖPNV-Förderrichtlinie Zuwendungen an Städte, Ämter und Gemeinden: