Beruf­li­ches Reha­bi­li­tie­rungs­ge­setz, Ausgleichs­leis­tungen

Mit dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) wird den in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 im Berufsleben politisch Verfolgten ein Weg eröffnet, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Ausgleichsleistungen kann erhalten, wer im Beitrittsgebiet durch rechtsstaatswidrige bzw. der politischen Verfolgung dienenden Eingriffe in den Beruf oder ein berufsbezogenes Ausbildungsverhältnis erheblich benachteiligt worden ist.
Voraussetzung ist ein vorheriges Rehabilitierungsverfahren. Zuständig dafür ist die Rehabilitierungsbehörde des Landes, von dessen Gebiet die Verfolgungsmaßnahme zu DDR-Zeiten ausgegangen ist.

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung

  • Antrag auf Leistungsgewährung
  • Rehabilitierungsbescheinigung der zuständigen Rehabilitierungsbehörde
  • Einkommensnachweise
  • Nachweis über die Kosten der Unterkunft