Heil­prak­tiker, Anmel­dung zur Prüfung

Aufgabe
Das Gesundheitsamt nimmt Anträge auf Zulassung zur Heilpraktikerüberprüfung entgegen und erteilt die Berufserlaubnis nach bestandener Überprüfung.
Diese Verfahrensweise gilt auch für die Überprüfung auf Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung heilkundlich-psychotherapeutischer Tätigkeit und für sektorale Heilpraktikerprüfungen (Physiotherapeuten).

Gebühren:

Verord­nung über die Gebühren für öffent­liche Leis­tungen im Geschäfts­be­reich des Minis­te­riums für Arbeit, Sozi­ales, Gesund­heit, Frauen und Familie (Gebüh­ren­ord­nung MASGF - GebO­MASGF)

102,00 € Erlaubniserteilung und Kenntnisstandprüfung
135,00 € Erlaubniserteilung nach Prüfung Aktenlage

Antragsverfahren

Wenn  Sie einen Antrag auf Heilpraktikerüberprüfung stellen wollen, muß sich Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Dahme-Spreewald befinden. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen, überprüfen die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und leiten sie an das Gesundheitsamt in Potsdam weiter.
Das Gesundheitsamt der Stadt Potsdam ist zuständig für die Durchführung aller Heilpraktikerüberprüfungen im Land Brandenburg . Der Antrag ist form- und fristgebunden! Außerdem sind vor dem Überprüfungstermin Gebühren fällig.
Einzelheiten hierzu finden Sie hier.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich an unseren Ansprechpartner. Nach erfolgreich absolvierter Überprüfung erhalten Sie von uns die Heilpraktikerzulassung.

Gesetzliche Grundlagen