Bera­tung Tuber­ku­lose

Aufgabe

Zur Bekämpfung der Tuberkulose werden bei gemeldeten ansteckungsfähigen Tuberkuloseerkrankungen die Personen ermittelt, die zu dem Erkrankten engen Kontakt hatten.
Patienten und Kontaktpersonen werden beraten, ggf. werden eine Röntgenuntersuchung der Lungen, eine Tuberkulintestung oder eine Vorstellung beim Lungenarzt veranlasst.

Gesetzliche Grundlagen

§ 19 Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG)
§ 5 Gesetz über den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst im Land Bran­den­burg (BbgGDG)