Natur­schutz- und Land­schafts­schutz­ge­biete

Grundbausteine für flächenbezogenen Naturschutz sind Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete. Im Landkreis Dahme-Spreewald sind 77 Naturschutzgebiete  und 16 Landschaftsschutzgebiete zu finden.

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete dienen der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Arten der  Tier- und Pflanzenwelt. Sie stehen aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit unter Schutz.Welche Handlungen in diesen Gebieten zulässig sind und welche nicht, ist in den Schutzgebietsverordnungen geregelt. Die meisten Naturschutzgebiete im Landkreis Dahme-Spreewald sind auch als Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) und/ oder Vogelschutzgebiet (SPA) ausgewiesen und somit Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“.

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete dienen der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Auch das Landschaftsbild, die besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder ihre besondere Bedeutung für die Erholung können Gründe für die Unterschutzstellung sein.Welche Handlungen in diesen Gebieten zulässig sind und welche nicht, ist in den Schutzgebietsverordnungen geregelt.

Antragstellung

Wenn nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde ein Antrag auf naturschutz- und/ oder landschaftsschutzrechtliche Genehmigung bzw. Befreiung von den Verboten der Verordnung über ein Natur-/ Landschaftsschutzgebiet beantragt werden muss, ist ein formloser schriftlicher Antrag zu stellen. Dem Antragsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Bezeichnung des Naturschutz-/ Landschaftsschutzgebietes
  • Übersichtslageplan topographische Karte (1:25 000)
  • Lageplan (1:1000 oder 1:500) mit Darstellung der geplanten Maßnahme, Gemarkung, Flur, Flurstück
  • ggf. Flurstückskarte mit Eintragung der betroffenen Fläche
  • Planzeichnungen
  • Größe der beantragten Fläche in qm
  • Begründung und Beschreibung des Vorhabens (technische Planung, Versiegelung, Hoch- und Tiefbau, Beseitigung von Gehölzen etc.)
  • Beschreibung des gegenwärtigen Bestandes (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaftsbild, Bäume, sonstige vorhandene Gehölze, geschützte Biotope, Rote-Liste-Arten)
  • Beschreibung zu erwartender Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft
  • Darstellung vorgesehener Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung, zum Ausgleich und Ersatz der entstehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft

Gebühr

Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg entsprechend des Arbeitsaufwandes für den Bescheid erhoben.

Rechtsgrundlagen

Folgende rechtliche Grundlagen sind maßgeblich:

  • Bundesnaturschutzgesetz §§ 22, 23 und 26
  • Brandenburgisches
    Naturschutzausführungsgesetz §§ 8-13

Die zuständigen Ansprechpartner der uNB können Sie der rechten Seitenleiste entnehmen.