Altlas­ten­ka­taster

Aufgabe

Durch die Untere Bodenschutzbehörde (UB) werden Informationen zu altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie zu Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen erhoben und erfasst. Die Daten fließen in das landesweite Fachinformationssystem Altlasten (ALKAT Brandenburg) ein. Im geographi­schen Informationssystem des Landkreises Dahme-Spreewald (GIS) sind die im ALKAT registrierten altlastverdächtigen Flächen, Altlasten, Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen punktuell dargestellt.
Kaufinteressenten von Grundstücken und Bauherren wird die Auskunftseinholung von Erkenntnissen aus dem Altlastenkataster bei der UB empfohlen. Diese Auskunft informiert darüber, ob ein Grundstück nach dem derzeitigen Kenntnisstand im Altlastenkataster als altlastverdächtige Fläche registriert ist, ob und welche Erkenntnisse über Kontaminationen vorliegen sowie über gegebenenfalls erforderliche weitere Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen.

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung

Für die Bearbeitung eines Antrags auf Auskunft aus dem Altlastenkataster benötigt die UB folgende Unterlagen:

  • Formloser schriftlicher Antrag mit kurzer Begründung der Antragstellung, zweckmäßig ist das PDF-Formular „Aus­kunft-Altlas­ten­ka­taster“
  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Grundstücksangaben: Gemarkung, Flur, Flurstück/e
  • Lageplan mit Kennzeichnung des Grundstücks bzw. Flurkartenauszug (soweit vorhan­den)

Gesetzliche Grundlagen

  • Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502) in der zurzeit geltenden Fassung 
  • Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) vom 06. Juni 1997 (GVBl. I Nr. 5 S. 40) in der zurzeit geltenden Fassung
  • Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG) vom 26. März 2007 (GVBl. I Nr. 6 S.74) in der zurzeit geltenden Fassung
  • Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIGGebO) vom 23. Mai 2007 (GVBl. II Nr. 11 S. 130) in der zurzeit geltenden Fassung

Gebühren

Die Gebühr für Auskünfte aus dem Altlastenkataster richtet sich nach der Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz (BbgUIGGebO). Einfache schriftliche Auskünfte sind danach gebührenfrei. Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft wird die Gebühr nach dem entsprechenden Verwaltungsaufwand (Prüfung der Antragsunterlagen, Ermittlungen, Bewertung) berechnet.