Umkenn­zeich­nung

Die Umkennzeichnung muss bei Verlust und Diebstahl von Kennzeichen und kann auf Wunsch erfolgen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • Kennzeichen (soweit vorhanden)
  • Anzeige der Polizei bei Diebstahl
  • Bei Verlust kann von der Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Versicherung abgenommen werden.
  • Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
  • Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)

Rechtliche Grundlagen: § 9 Abs. 3 FZV, § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung