Tier­schutz

Seit 2002 ist der Tierschutz in Deutschland als Staatsziel im Grundgesetz in Artikel 20 a verankert. Der Mensch steht in der Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf und hat die Pflicht, dessen "Leben und Wohlbefinden zu schützen". Wer ein Tier hält oder betreut, "muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen", so steht es im Tierschutzgesetz. Dies gilt sowohl für Nutz-, als auch für Haus- und Heimtiere. Diesen Grundsätzen des Tierschutzgesetzes sind alle Mitarbeiter/innen des Amtes, Sachgebiet Tierschutz, besonders verpflichtet, sie dienen als Richtschnur für den täglichen Einsatz bei den Kontrollen für eine artgerechte Tierhaltung.

Regelmäßig oder auf Grund von Hinweisen werden überprüft:

  • Tierhaltungen (z.B. landwirtschaftliche Nutztierhaltungen, Heimtierhaltungen, Reit- und Fahrbetriebe, Tierheime und Tierpensionen)
  • Tiertransporte
  • Schlachtbetriebe