Untere Fische­rei­be­hörde

Die untere Fischereibehörde berät Sie in allen Fragen zum Fischereigesetz, zum Erwerb des Fischereischeines und zur Durchführung der Anglerprüfung. Die Tätigkeit der unteren Fischereibehörde dient der Durchsetzung der im Fischereigesetz des Landes Brandenburg (BbgFischG) geregelten Hegepflicht der Gewässer, der zweckmäßigen Gestaltung von Fischereibezirken, der Festlegung von Bedingungen zur Fischereipacht, der Durchsetzung der waidgerechten Durchführung der Fischerei, der Durchführung der Fischerprüfungen und der Aufsicht über die Fischereigenossenschaften.

Zur fachlichen Beratung aller Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sowie wichtiger Einzelfragen stehen der Fischereibehörde ein Fischereiberater sowie ein benannter Fischereibeirat zur Verfügung.

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Angelfischerei im Landkreis Dahme-Spreewald:

Seit dem 01. August 2006 dürfen Kinder und Erwachsene im Land Brandenburg Friedfischangeln ohne Fischereischein. Das Angeln ist ab dem vollendeten achten Lebensjahr erlaubt. Dabei sind alle rechtlichen Bestimmungen, insbesondere fischereirechtlicher, tierschutzrechtlicher und naturschutzrechtlicher Art zu beachtet.

Folgende Unterlagen müssen Sie als Angler mit sich führen:

  1. Fische­rei­ab­ga­be­marke (eingeklebt in Nachweiskarte)
  2. Angel­karte für das jeweilige Gewässer
  3. Fische­reischein (nur wer auf Raubfisch angelt)

Gemeinschaftsfischen und ähnliche Angel­ver­an­stal­tungen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Fischereibehörde durchgeführt werden.

Die Regelungen für ausländische Touristen finden Sie hier.

Die Aufsicht über die Fischerei wird von der Fischereibehörde sowie den Beamten der Polizei wahrgenommen. Amtlich verpflichtete Fischereiaufseher weisen sich mit einem Dienstausweis aus und sind berechtigt, die Angelunterlagen, die Angeln und den Fang zu überprüfen und Verstöße zur Anzeige zu bringen. Wir bitten Sie, die Arbeit der Fischereiaufseher zu unterstützen.

Die erforderlichen Grundkenntnisse zum Friedfischangeln wurden in einem Informationsheft zusammengefasst. Dieses Heft erhalten Sie bei der unteren Fischereibehörde oder in Angelgeschäften.

Allgemeine Hinweise zur Angelfischerei in Brandenburg - in anderen Sprachen finden Sie unter https://mluk.bran­den­burg.de/mluk/de/land­wirt­schaft/fischerei-und-angeln/angel­fi­scherei-in-bran­den­burg/.

Bitte beachten Sie, dass bis auf Weiteres keine Barzahlung möglich ist. Zunächst kann daher nur mit EC-Karte bezahlt werden.