Kran­ken­trans­port

Betreuungspflichtige Krankentransporte werden durch den behandelnden Arzt verordnet. Bitte achten Sie darauf, dass der Arzt Ihnen den Transportschein ausgefüllt übergibt. Die Anmeldung des Transportes in der Regionalleitstelle Lausitz kann durch den Arzt oder durch Sie erfolgen. Bitte beachten Sie dabei, dass Fahrten mit dem Krankentransportwagen von Ihrer Wohnung bis zur Arztpraxis vorher von Ihrer jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden müssen.

Für die Fahrt mit dem Krankentransportwagen halten Sie bitte den Transportschein und Ihre Versichertenkarte bereit. Der Transportschein ist die Grundlage für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Für jeden Transport ist durch den Patienten ein Eigenanteil in Höhe von 10,00 € (auch Kinder) zu entrichten. Dieser Betrag wird durch die Krankenkasse eingefordert.