Ärzt­li­cher Leiter Rettungs­dienst

Dem Ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes obliegt die medizinische Fachaufsicht des eingesetzten Rettungsdienstpersonals des Landkreises Dahme-Spreewald. Dies bedeutet im Einzelnen:

Er berät den Landkreis im Rahmen der Sicherstellung der erforderlichen Qualität und Leistungsfähigkeit der rettungsmedizinischen Betreuung sowie bei der Erstellung des Rettungsdienstbereichsplanes. Dies entspricht der Feststellung des Qualitätsstandes im medizinischen Bereich des Rettungsdienstes, der Bewertung der eingeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit und der Erarbeitung von Vorgaben bzw. Empfehlungen für die Qualitätssicherung im Rettungsdienst. Die Ärztliche Leitung berichtet zudem regelmäßig über die Auswertung der Qualitätssicherungsmaßnahmen an den Landkreis.

Des Weiteren legt der Ärztliche Leiter Rettungsdienst die Leistungsanforderungen für die einzusetzende rettungsmedizinische Ausrüstung und deren Überwachung im Betrieb fest. Er überwacht die notfallmedizinische Versorgung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten durch das ärztliche und nichtärztliche Personal und erarbeitet Empfehlungen für das ärztliche Personal sowie Handlungsrichtlinien für das nichtärztliche Personal im Rettungsdienst.

Der Ärztliche Leiter überwacht und optimiert darüber hinaus die Einsatzstrategien und die Bearbeitung des Einsatzgeschehens in der Integrierten Leitstelle, schreibt Strategien für die Bearbeitung medizinischer Hilfeersuchen fort und wirkt bei der Auswahl geeigneter Schutzkleidung sowie Überwachung der Einhaltung der Hygiene- und Arbeitsschutzvorschriften mit.

Die Festlegung der rettungsmedizinischen Aus-, Weiter- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst gehört ebenso zu seinen Aufgaben wie die Beratung des Landkreises in den Fragen der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen bei Schadensereignissen mit einem Massenanfall von Verletzten sowie Erkrankten.