Testungen auf SARS-CoV-2
Am 12. November 2021 trat eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes in Kraft. Der bekannte Anspruch für alle Bürgerinnen und Bürger auf mindestens einen Schnelltest pro Woche wurde dabei wieder reaktiviert. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat somit gemäß § 4a der Coronavirus-Testverordnung einen Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche.
Im folgenden Abschnitt finden Sie eine Auflistung, welcher Personenkreis einen Anspruch auf eine kostenlose Testung mittels PoC-Antigen-Test (Schnelltest) oder PCR-Testung hat.
Asymptomatische Personen haben gemäß § 4a Coronavirus-Testverordnung einen Anspruch auf eine kostenlose Testung mittels PoC-Antigen-Test (Schnelltest). Dies ist die sogenannte Bürgertestung.
Bitte teilen Sie, vor Beginn der Testung, dem Personal der Teststelle mit, dass Sie Ihren Anspruch auf eine kostenlose Testung gemäß § 4a Testverordnung geltend machen!
Um Ihren Anspruch nachzuweisen, legen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis vor.
Sie haben einen Anspruch auf eine kostenlose PCR-Testung, wenn Sie
- in einer Teststelle einen PoC-Antigen-Test (Bürgertest) bekommen haben und dieser positiv ist,
- von einer anderen Teststellen einen positiven Testnachweis vorzeigen,
- eine Bescheinigung zur PCR-Testung vom Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald vorzeigen,
- eine Bescheinigung von einem Krankenhaus oder einer Reha-Klinik o. ä. zum Vorzeigen eines PCR-Testes vorzeigen (siehe unter Testungen zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ) oder
- aussagen, dass Sie sich selber zu hause positiv getestet haben.
Bei einem Anspruch nach Nummer 5 wird vorher ein kostenloser Bürgertest durchgeführt. Ist dieser negativ wird empfohlen, vorerst keine PCR-Testung durchzuführen. Damit sollen die Labore entlastet werden. Weiterhin ist das Testergebnis einer Teststelle aussagekräftiger als eine Selbsttestung zu Hause.
Unabhängig davon besteht weiterhin Ihr Anspruch auf eine kostenlose PCR-Testung. Die Durchführung einer PCR-Testung wird in diesem Fall nicht empfohlen, darf aber von der Teststelle nicht verweigert werden. Sollte die Teststelle eine PCR-Testung verweigern oder diese nur gegen Bezahlung durchführen wenden Sie sich vorher an unser Bürgertelefon (03375 26-2146).
PCR-Testungen dürfen von Teststellen bei Personen mit und ohne Symptomen durchgeführt werden. Sollten Sie Symptome haben wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren Hausarzt.
Schönefeld C & S Medical Services GbR |
Holiday Inn Berlin Airport Converence Center Montag bis Freitag Samstag und Sonntag ohne Termin Bieten auch eine anschließende PCR-Testung an |
Schönefeld Coronatest.de |
Steigenberger Airport Hotel Berlin Montag bis Sonntag online Registrierung unter www.coronatest.de |
Schönefeld Stay Safe GmbH |
Flughafen BER Montag bis Sonntag
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Eichwalde Ecolog EcoCare |
August Bebel Alle Straße 38-44 Montag - Samstag Registrierung Bietet auch einen anschließenden PCR Test an. |
Wildau Corona-Teststelle der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) |
an der TH Wildau Öffnungszeiten Anmeldung Durchführung von PCR-Tests möglich |
Königs Wusterhausen C & S Medical Services GbR |
Bahnhofstraße 16 Montag bis Freitag Samstag und Sonntag Ohne Termin
Wir bieten auch ein mobiles Testteam für Unternehmen und Veranstaltungen an. Besuchen Sie uns einfach auf unserer Internetseite. |
Königs Wusterhausen Ecolog EcoCare |
EcoCare Teststelle Montag bis Samstag Registrierung Bietet auch einen anschließenden PCR Test an. |
Schenkenländchen SDG Security & Dienstleistungsservice |
Terminvereinbarung telefonisch unter 015205 187 078 oder per WhatsApp
bietet auch einen anschließenden PCR-Test an
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Märkische Heide Praxis für Logopädie Sarah Luther |
Klein Leuthener Weg 8 15913 Märkische Heide Montag bis Sonntag - nach vorheriger telefonischer Absprache unter - auch PCR-Test möglich |
Lübben Sertürner Apotheke |
Kundenparkplatz Marktkauf Lübben Montag bis Freitag Samstag von 08:00 - 15:30 Uhr ohne Termin Bieten auch eine anschließende PCR-Testung an |
Lübben Ecolog EcoCare |
EcoCare Teststelle Montag bis Samstag anschließender PCR-Test möglich Registrierung |
Lübben |
Hauptstraße 18
15907 Lübben Montag bis Freitag ohne Termin |
Unterspreewald Leben pflegen - Tagespflege für Senioren |
Berliner Straße 3 Montag - Sonntag ohne Termin Eine bestätigende PCR-Testung ist möglich. |
Lieberose/Oberspreewald UckerCare |
Markt 9 Montag bis Freitag Samstag von 08:00 - 11:00 Uhr Terminvergabe online unter testzentrum-lieberose.de oder direkt vor Ort Bieten eine anschließende PCR-Testung an |
Kontaktpersonen im Sinne des § 2 Coronavirus-Testverordnung sind:
- Personen, die insbesondere in Gesprächssituationen mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern oder durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten engen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten,
- Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt leben oder gelebt haben,
- Personen, die durch die räumliche Nähe zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen auch bei größerem Abstand ausgesetzt waren, insbesondere bei Feiern, beim gemeinsamen Singen oder beim Sporttreiben in Innenräumen,
- Personen, die sich mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation aufgehalten haben, insbesondere in Schulklassen, Kitagruppen, Kindertagespflegestellen, Hortgruppen, oder bei Gruppenveranstaltungen,
- Personen, die Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten,
a) die sie in ihrem Haushalt oder in dem Haushalt der mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person behandeln, betreuen oder pflegen oder behandelt, betreut oder gepflegt haben oder
b) von der sie in ihrem Haushalt oder in dem Haushalt der mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person behandelt, betreut oder gepflegt werden oder behandelt, betreut oder gepflegt wurden.
Wenn Sie zu einem der oben genannten Personenkreise nach Nummern 1 – 5 gehören, haben Sie einen Anspruch auf eine kostenlose Testung mittels Antigen-Schnelltest.
Bitte beachten Sie, der Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person muss innerhalb der letzten 14 Tage stattgefunden haben. Der Anspruch besteht bis zu 21 Tage nach dem Kontakt, wenn die Testung zu Aufhebung der Absonderung erfolgt.
Weiterhin muss entweder der behandelnde Arzt der infizierten Person oder der öffentliche Gesundheitsdienst (das Gesundheitsamt) feststellen, dass Sie zum Personenkreis der Kontaktpersonen gehören.
Ohne eine schriftliche Bestätigung der Ärztin / des Arztes oder vom Gesundheitsamt erhalten Sie keine kostenlose Testung!
Wenn Sie sich beim Gesundheitsamt als Kontaktperson melden wollen, nutzen Sie bitte das Formular
“Checkliste für eine Kontaktperson zu einer positiv getesteten Person“.
Bitte beachten Sie, dass der unten aufgelistete Personenkreis nur dann einen Anspruch auf eine kostenlose Testung hat, wenn es die genannten Einrichtungen oder Unternehmen oder der öffentliche Gesundheitsdienst (Gesundheitsamt) verlangen!
Sie erhalten dann ein entsprechendes Schreiben, welches Sie bei einer Teststelle vorzeigen müssen, damit Sie eine kostenlose Testung erhalten.
Wenn es die folgenden Einrichtungen oder Unternehmen oder der öffentliche Gesundheitsdienst (Gesundheitsamt) zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 verlangen, haben asymptomatische Personen gemäß § 4 der Coronavirus-Testverordnung Anspruch auf eine Testung, wenn sie
- in oder von Einrichtungen oder Unternehmen nach den Nummern 1 bis 6 behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht werden sollen.
- in Einrichtungen oder Unternehmen nach den Nummern 1 bis 7 tätig werden sollen oder tätig sind,
- in oder von Einrichtungen oder Unternehmen nach den Nummern 1 bis 4 und 6 gegenwärtig behandelt, betreut, gepflegt werden oder untergebracht sind oder in Einrichtungen oder Unternehmen nach den Nummern 1, 2 und 4 eine dort behandelte, betreute, gepflegte oder untergebrachte Person besuchen wollen oder
- in oder von stationären Einrichtungen oder ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe nach der Nummer 5 gegenwärtig behandelt, betreut, gepflegt werden oder untergebracht sind oder wenn sie eine in einer stationären Einrichtung nach der Nummer 5 behandelte, betreute, gepflegte oder untergebrachte Person besuchen wollen.
Bei den Einrichtungen und Unternehmen handelt es sich um,
- Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Infektionsschutzgesetzes, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auch dann, wenn dort keine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, dazu zählen beispielsweise Krankenhäuser, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Rettungsdienste und Weitere, eine vollständige Auflistung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__23.html
- Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes, dazu zählen voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen, die nicht unter § 23 Absatz 5 Satz 1 Infektionsschutzgesetzt fallen,
- Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 11 oder § 36 Absatz 1 Nummer 7 einschließlich der in § 36 Absatz 1 Nummer 7 zweiter Teilsatz des Infektionsschutzgesetzes genannten Einrichtungen und Unternehmen sowie ambulante Hospizdienste und Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, dazu zählen beispielsweise Krankenhäuser, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Rettungsdienste und Weitere,
- Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des Infektionsschutzgesetzes, dazu zählen Obdachlosenunterkünfte und Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern,
- stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste der Eingliederungshilfe,
- Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation gemäß § 51 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch,
- Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 8 bis 10 und 12 des Infektionsschutzgesetzes. Dazu zählen Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heiberufe, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden und Rettungsdienste.
Wenn in oder von Einrichtungen oder Unternehmen nach den unten aufgelisteten Nummern oder vom öffentlichen Gesundheitsdienst außerhalb der regulären Versorgung in den letzten 14 Tagen eine mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Person festgestellt wurde, haben asymptomatische Personen gemäß § 3 der Coronavirus-Testverordnung Anspruch auf Testung, wenn sie in oder von betroffenen Teilen dieser Einrichtungen oder Unternehmen
- behandelt, betreut, gepflegt werden oder untergebracht sind oder behandelt, betreut oder gepflegt wurden oder untergebracht waren,
- tätig sind oder waren oder
- sonst anwesend sind oder waren.
Der Anspruch besteht bis zu 21 Tage nach der Feststellung einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person, wenn die Testung zur Aufhebung der Absonderung erfolgt.
Einrichtungen und Unternehmen in diesem Sinne sind beispielsweise Krankenhäuser, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Rettungsdienste, Obdachlosenunterkünfte, Justizvollzuganstalten, sonstige Massenunterkünfte, stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste der Eingliederungshilfe und Weitere.
Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf eine kostenlose Testung nur dann besteht, wenn die genannten Einrichtungen oder Unternehmen oder der öffentliche Gesundheitsdienst (Gesundheitsamt) feststellen, dass ein positiver Fall vorlag!
Sie erhalten dann ein entsprechendes Schreiben, welches Sie bei einer Teststelle vorzeigen müssen, damit Sie eine kostenlose Testung erhalten.
Schnelltestzentrum Großziethen |
Ernst-Thälmann-Straße 3a Montag bis Freitag Samstag und Sonntag Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. |
C & S Medical Services GbR
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Holiday Inn Berlin Airport Converence Center Montag bis Freitag Samstag und Sonntag Ohne Termin
Wir bieten auch ein mobiles Testteam für Unternehmen/Veranstaltungen an Besuchen Sie uns einfach auf unserer Internetseite. |
Blaschek Medical Distribution
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Auf dem Parkplatz Schönefelder Welle Montag bis Freitag Samstag und Sonntag Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. |
Blaschek Medical Distribution |
Alt Großziethen 7 Montag bis Samstag Sonntag von 10:00 - 17:45 Uhr ohne Anmeldung |
Stay Safe GmbH Medicare |
Flughafen BER Montag bis Sonntag Anmeldung über Eine bestätigende PCR-Testung ist möglich. Symptomatische Personen dürfen das Flughafen BER Terminal 1 nicht betreten. |
Haarmonische Momente |
Goethestraße 12a Montag bis Freitag Telefonisch unter |
I.S.A. Serini |
Oldenburger Straße Montag bis Freitag Samstag und Sonntag Terminreservierung unter 0355 289 44 20, auch ohne Termin möglich |
Ecolog EcoCare |
August-Bebel-Allee 38-44 Montag - Samstag Registrierung Bietet auch einen anschließenden PCR Test an.
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Praxis Dr. Mebus |
Lotharstraße 15 Voranmeldung von Montag bis Freitag |
Schnelltest Testzentrum Wildau Bahnhof |
Marktplatz 1 Montag bis Freitag Samstag und Sonntag Terminvergabe vor Ort oder online unter https://app.testflow.eu/register/location/8e4kgkn7j |
Corona-Teststelle der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) |
an der TH Wildau Öffnungszeiten Anmeldung Durchführung von PCR-Tests möglich |
Blaschek Medical Distribution
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Parkplatz Pflanzenkölle Montag bis Samstag Sonntag von 10:00 - 14:45 Uhr Eine Terminabsprache ist nicht notwendig. |
Covid-19 Center
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Köpenicker Str. 29 Montag bis Sonntag von 07:00 - 17:00 Uhr Terminvergabe online unter www.covid19center.de |
CRAFTMAX Healthcare
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Storkower Straße 13 Montag bis Freitag Samstag von 09:00 - 15:00 Uhr ohne Termin Terminvergabe vor Ort oder online unter https://healthcare.craftmax.com
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Blaschek Medical Distribution |
Hagebaumarkt Montag bis Samstag Sonntag geschlossen ohne Termin |
Auszeit am See Ferienwohnung + Kosmetik |
Fontanestraße 20 Montag und Donnerstag Telefonisch 03375 213864 |
Ecolog EcoCare |
EcoCare Teststelle Montag bis Samstag Registrierung Bietet auch einen anschließenden PCR Test an. |
Zahnarztpraxis Dipl. Stom. Wolfram Andreas Achilles |
Wernsdorfer Straße 53 Montag: 08:00 - 17:00 Uhr Telefonisch unter 0151/57405674 derzeit keine PCR-Testungen möglich |
C & S Medical Services GbR |
Bahnhofstraße 16 Montag bis Freitag Samstag und Sonntag Ohne Termin
Wir bieten auch ein mobiles Testteam für Unternehmen und Veranstaltungen an. Besuchen Sie uns einfach auf unserer Internetseite. |
Haarmonische Augenblicke |
Fischerweg 2 Montag bis Freitag Telefonisch unter 03375/5858777 Bieten auch PCR-Testungen an |
KW Automobile |
Bahnhofstr. 17b Samstag von 10 - 14 Uhr |
Jugendbildungszentrum Blossin e.V. |
Waldweg 10 Montag bis Sonntag Telefonisch Voranmeldung |
Corona Schnelltestzentrum Pfahler |
In der Muna 9 Terminvergabe online unter https://anny.co telefonisch unter der 0172/6447110 oder per Mail an coronatestzentrumpfahler@gmx.de |
Pflegedienst Kehle GmbH & Tagespflege |
Ruppinstraße 1 a Montag bis Samstag nach telefonischer Vereinbarung unter 033764 20199 |
ab Diagnosetechnik e. K. |
Am Kanal 34 Montag bis Donnerstag von 08:00 - 17:00 Uhr sowie am Freitag von 08:00 - 15:00 Uhr, telefonische Terminvergabe unter 033764 251410 |
L&D Testzentrum |
Am Bahnhof 3 Montag bis Freitag Samstag und Sonntag Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. |
SDG Security & Dienstleistungsservice |
Terminvereinbarung telefonisch unter 015205 187 078 oder per WhatsApp bietet auch einen anschließenden PCR-Test an |
Häusliche Krankenpflege |
Kuschkower Straße 30 Montag bis Freitag |
Arbeiter-Samariter-Bund |
Hauptstraße 20 Testungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung Nähere Informationen zum Ablauf gibt es hier: www.asb-luebben.de/Corona-Buergertest Vorübergehend geschlossen! |
Praxis für Osteopathie, Kinderosteopathie und Naturheilkunde Spreewald |
Dorfstraße 12 Donnerstag und Freitag Terminvergabe online unter https://www.spreewald-osteopathie.de/ oder telefonisch unter der 035473 81 90 31
|
Praxis für Logopädie Sarah Luther
|
Klein Leuthener Weg 8 Geschlossen vom 26. Juli bis 4. August 2022 Montag bis Sonntag - nach vorheriger telefonischer Absprache unter - auch PCR-Test möglich |
Eurocamp Spreewaldtor GmbH
|
Neue Straße 1 Terminvergabe: Montag bis Sonntag unter 03547 1303 |
Arbeiter-Samariter-Bund
Kreisverband Lübben e. V. |
Schillerstraße 29 Montag bis Freitag sowie nach Vereinbarung Nähere Informationen zum Ablauf gibt es hier: |
Ecolog EcoCare |
EcoCare Teststelle Montag bis Samstag anschließender PCR-Test möglich Registrierung |
Hauptstraße 18 Schnelltest und PCR-Testungen Samstag von 09:00 - 11:00 Uhr Sonntag von 10:00 - 11:00 Uhr ohne Termin |
Ecolog EcoCare |
Südpromenade 6 Montag bis Samstag Registrierung vor Ort oder online unter www.buergertest.ecocare.center Eine bestätigende PCR-Testung ist möglich. |
Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit: