Neuzulassung
Das Fahrzeug wurde noch nie zugelassen!
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) oder ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder eine Einzelgenehmigung nach §13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
- Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
- Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)
- eine 7-stellige EVB-Nr. von Ihrer Versicherung
- ggf. Eigentumsnachweis
- IBAN zum Einzug der Kfz-Steuern (SEPA-Lastschriftmandat)
Gesetzliche Grundlage:
- § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Hier können Sie online einen Termin beim Straßenverkehrsamt reservieren.