„Im Namen des Volkes“ werden jährlich tausende von Urteilen gesprochen. Nicht nur durch BerufsrichterInnen - auch das Volk ist am Richtertisch durch ehrenamtliche RichterInnen vertreten.
Im Oktober 2023 endet die fünfjährige Amtsperiode der bisherigen ehrenamtlichen RichterInnen am Verwaltungsgericht Cottbus, so dass für die kommende Amtsperiode bis 2028 neue ehrenamtliche RichterInnen gesucht werden.
Die ehrenamtlichen RichterInnen wirken bei der Verhandlung und Urteilsfindung mit den gleichen Rechten wie die BerufsrichterInnen mit. Juristische Kenntnisse sind für dieses Ehrenamt nicht erforderlich. Vielmehr sollen Ihre Alltagskenntnisse, gesunder Menschenverstand und allgemeine Lebenserfahrung die Entscheidung der BerufsrichterInnen ergänzen. Für die Tätigkeit in diesem Ehrenamt erhalten sie eine Aufwandsentschädigung und den Ersatz von Fahrtkosten beziehungsweise sonstigen notwendigen Aufwendungen. Berufstätige erhalten zusätzlich eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall.
- Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 31ff. Gerichtsverfassungsgesetz
- Vollendetes 25. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Beginns der Amtsperiode
- Wohnsitz in Landkreis Dahme-Spreewald.
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden
- Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann
- Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen
- Personen die in Vermögensverfall geraten sind
- Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaft des Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung
- RichterInnen
- Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind
- BerufssoldatInnen und SoldatInnen auf Zeit.
Interessierte BürgerInnen richten Ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind hier unter Downloads erhältlich oder können auch gern per E-Mail / Telefon angefordert werden) bitte schriftlich bis zum 16.04.2023
an den Landkreis Dahme-Spreewald, Büro Kreistag und Wahlen, Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) oder E-Mail: Kreistag@dahme-spreewald.de
Bei Fragen können Sie sich gerne an die folgenden Telefonnummern wenden:
03546/ 20 -1202 oder -1204.
Aus den eingereichten Bewerbungen erstellt der Landkreis Dahme-Spreewald eine Vorschlagsliste, über die der Kreistag Dahme-Spreewald anschließen zu befinden hat. Die Berufung erfolgt durch einen beim jeweiligen Gericht tagenden Wahlausschuss.