Informationen zur Kindertagesbetreuung für Eltern der Gemeinde Schulzendorf
Ab dem 01.01.2023 sind Anträge zur Prüfung des erweiterten Rechtsanspruchs eines Kindes mit Wohnsitz in der Gemeinde Schulzendorf, welches eine Kindertagesstätte, eine Kindertagespflege oder einen Hort besuchen möchte, an den Landkreis Dahme-Spreewald zu richten. Die Gemeinde Schulzendorf ist durch die Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 12 Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg (KitaG) für die Prüfung dieser Anträge nicht mehr zuständig.
Rechtsanspruchsprüfung Kindertagesbetreuung
Rechtsgrundlagen für die Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuungseinrichtungen sind das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie das Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg (KitaG) in der jeweils geltenden Fassung.
Der gesetzliche Mindestanspruch umfasst für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung eine Betreuungszeit von bis zu 6 Stunden am Tag (oder 30 Wochenstunden -Kindertagespflege, Krippe, Kita-) bzw. für Schulkinder bis zur Vollendung der vierten Schuljahrgangsstufe von bis zu 4 Stunden am Tag (oder 20 Wochenstunden –Hort-).
Wird eine darüberhinausgehende Betreuungszeit nicht benötigt, ist kein gesonderter Antrag zur Feststellung des Rechtsanspruchs zu stellen.
- für Kinder bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres
- Antrag ist immer zu stellen - für Kinder von Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Einschulung
- Antrag ist zu stellen bei mehr als 6 Stunden täglicher Betreuung (mehr als 30 Stunden wöchentlich) - für Kinder der 1. bis 4. Klasse
- Antrag ist zu stellen bei mehr als 4 Stunden täglicher Betreuung (mehr als 20h wöchentlich) - für Kinder ab der 5. bis zur 6. Klasse
- Antrag ist immer zu stellen
Das Antragsformular ist vollständig ausgefüllt mit den entsprechenden Unterlagen an den
Landkreis Dahme-Spreewald, Bereich Kindertagesbetreuung/ Rechtsanspruch zu senden:
Postweg:
Landkreis Dahme-Spreewald
Fachbereich Kindertagesbetreuung
Beethovenweg 14
15907 Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)
- Kindertagesstätte
Der Antrag auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte ist bei dem jeweiligen Träger der Kindertagesstätte vor Ort zu stellen. - Kindertagespflege
Wird ein Platz in einer Kindertagespflegestelle beansprucht, erfolgt die weitere Bearbeitung durch den Landkreis Dahme-Spreewald. Dies bezieht sich auf
- den Abschluss eines Betreuungsvertrages
- die Heranziehung zum Elternbeitrag/ Essengeld
- Landkreis Dahme-Spreewald (Kindertagespflege)
- Gemeinde Schulzendorf (Betreuungsangebote, Satzung usw.)
Gemeinde Schulzendorf, Geschäftsbereich Soziales, Bildung und Kultur
Richard-Israel-Straße 1, 15732 Schulzendorf
Telefon 033762 / 431-49 oder -51 - Pressemitteilung des Landkreises vom 22.12.2022