Afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest

Stand: 08.04.2023

Im Landkreis Dahme-Spreewald wurde erstmalig am 19. Februar und nach intensiven Bekämpfungsmaßnahmen - nur acht Monate später - am 21. Oktober 2021 letztmalig ein Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein festgestellt. Bis zur Aufhebung der ASP-Restriktionszonen mit Schutzzone I und II, die auf EU-Ebene entschieden wird, sind die Bekämpfungsmaßnahmen kontinuierlich weiterzuführen. Das heißt, die Fallwildsuchen, Zaunkontrollen und die Entnahmen von Wildschweinen in und außerhalb der Restriktionsgebiete müssen kontinuierlich fortgeführt werden, und auch die Untersuchungen von jedem Stück Schwarzwild im ganzen Landkreis gehen weiter. Eine Übersicht über die Restriktionsgebiete in Brandenburg ist auf den Seiten des zuständigen Ministeriums einsehbar.

Die aktuelle Tierseuchenallgemeinverfügung zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest finden Sie hier.
 
Der Landeskrisenstab Tierseuchenbekämpfung-ASP koordiniert die weiteren Maßnahmen zur Infektionseindämmung der Veterinärämter und unteren Jagdbehörden in den Landkreisen vor Ort sowie mit den nun ebenfalls betroffenen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Auf lokaler Ebene im Landkreis wurde ebenso ein ASP-Krisenstab gebildet, der regelmäßig unter Leitung von Frau Dezernentin Heike Zettwitz die Seuchenbekämpfung abstimmt. Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Erkrankung der Haus- und Wildschweine. Für den Menschen ist diese anzeigepflichtige Tierseuche ungefährlich.

Fallwildmeldung und Erreichbarkeit

Wenn Sie Wildschweine als Fall- oder Unfallwild auffinden, melden Sie den Fund bitte umgehend an: fallwildmeldung@dahme-spreewald.de

Wichtig ist weiter die genaue Beschreibung des Fundortes. Nach Möglichkeit wird daher um Übersendung von Fotos vom Kadaver sowie um die GPS-Daten des Fundortes gebeten. Eine Anleitung zur Meldung mit GPS-Daten finden Sie auf dem "Merkblatt für die telefonische Meldung von verendet aufgefundenem Schwarzwild (Fallwild und Unfallwild) mit GPS-Daten".

Eine telefonische Erreichbarkeit des Amtes für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft besteht in der üblichen Geschäftszeit und darüber hinaus durch den tierärztlichen Rufbereitschaftsdienst unter 03546 20-1582 an jedem Tag in der Woche von 07 bis 22 Uhr. Außerhalb der Rufbereitschaft kann für nicht aufschiebbare Fälle telefonisch die Leitstelle Lausitz unter 0355 6320 kontaktiert werden.

Aktuelle Presseinformationen

Alle Presseinformationen des LDS zur ASP finden Sie hier.