Pres­se­mit­tei­lung

2023 / 0066 - 17.04.2023

Aufnahme von Geflüchteten im Landkreis Dahme-Spreewald

Standortentscheidung und Steuerung für Kommune und Landkreis

Der Landkreis sowie die Städte und Gemeinden sind auf der Grundlage des Landesaufnahmegesetzes zur Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden verpflichtet. Das Aufnahmesoll für das Jahr 2023 sieht vor, 1.985 weitere Personen im Landkreis aufzunehmen. Aktuell kommen viele Menschen aus der Ukraine, Afghanistan, Syrien und weiteren Ländern nach Deutschland und suchen hier Schutz vor Krieg und Verfolgung. Dieser Aufgabe müssen sich der Landkreis und die Kommunen in Anbetracht der weiter steigenden Flüchtlingszahlen stellen.

Durch die andauernde Aufnahme weiterer geflüchteter Menschen stoßen die bereits vorhandenen Unterkünfte des Landkreises an ihre Kapazitätsgrenzen. Derzeit leben 1.570 Menschen in 19 Gemeinschaftsunterkünften. Gut 600 von ihnen haben bereits einen Aufenthaltstitel und könnten somit in eine eigene Wohnung ziehen. Die aber kaum mehr vorhandene Möglichkeit eine Wohnung zu finden hat somit auch zur Folge, dass die Unterbringungsplätze für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften belegt sind.

In Anbetracht des durch das Land Brandenburg festgelegten Aufnahmesolls sind der Landkreis und die Kommunen in der gemeinsamen Verantwortung zügig weitere Kapazitäten für die Unterbringung der Menschen zu schaffen. Dabei geht es um größere Objekte, die zur Unterbringung dieser Personengruppen in Form von Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungsverbünden geeignet sind.

Neue Unterkünfte sind geplant

Bereits vor zwei Monaten, am 15. Februar 2023, konnte eine ehemalige Gemeinschaftsunterkunft mit 64 Plätzen in Kolberg (Heidesee) wieder in Betrieb genommen werden.

In Kürze kann in Mittenwalde ein Hostel als weitere Unterkunft eröffnet werden. Das bisher als Wohnheim für Arbeitskräfte betriebene Hostel wird auch in Zukunft für einen Personenkreis genutzt, der schon ein Bleiberecht besitzt oder einer Erwerbstätigkeit, jetzt oder kurzfristig, nachgeht. Die Unterkunft wird von einem erfahrenen Betreiber bewirtschaftet und ist für alle Belange mit Ansprechpartnern und Hilfen vor Ort.

Mittenwaldes Bürgermeisterin Maja Buße, Landrat Stephan Loge und Mittenwaldes Vorsitzender der Stadtverordneten, Lutz Krause, haben sich zu einem abgestimmten Handeln sowie einer Steuerung der Belegung für den zuvor genannten möglichen Personenkreis beraten. Bürgermeisterin Maja Buße sieht die Zwänge des Landkreises, erwartet aber darüber hinaus mehr Unterstützung durch das Land und den Bund bei der Betreuung der untergebrachten Personen, welches aus ihrer Sicht nicht auf die Zivilgesellschaft abgewälzt werden kann. In der nächsten Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mittenwalde (voraussichtlich am 08.05.2023) soll zum Stand berichtet werden.

Weiterhin befindet sich der Landkreis Dahme-Spreewald in Sondierungen mit Kommunen und prüft weitere Standorte und Baurechtsbelange für den gemeinsamen Aufnahmeprozess von geflüchteten Menschen. Die Verwaltungsspitzen der Kommunen sind als erste und direkte Ansprechpartner durch den Landkreis zur Standortauswahl einbezogen.